Vorteile einer Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt im Streitfall die Kosten und die Kostenvorschüsse des rechtlichen Verfahrens. Dazu zählen die Kosten des eigenen Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie die anfallenden Gerichtskosten inklusive der nötigen Gebühren für Gutachten, Sachverständige und Zeugen.
Ebenfalls werden die Vollstreckungskosten übernommen und die Kosten des Gegners, falls der Versicherte im Rechtsstreit unterlegen ist. Selbstverständlich gilt die Kostenübernahme auch bei Vergleichen, in denen jede Partei einen Teil der Kosten zu tragen hat. In bestimmten Fällen kann der Versicherte ein zinsloses Darlehen für eine Strafkaution von seiner Versicherung bekommen.
Auch in dem Fall, dass Sie zwar den Rechtsstreit gewonnen haben, aber Ihr Gegner zahlungsunfähig ist, sorgt Ihre Rechtsschutzversicherung, dass Sie nicht auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleiben.
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Der Rechtsschutz übernimmt in bestimmten Fällen auch die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, die in einigen Bundesländern bei zivilrechtlichen Streitigkeiten noch vor der Einreichung der Klage bei Gericht vorgeschrieben sind.
Der Geltungsbereich einer Rechtsschutzversicherung erstreckt sich über ganz Europa und den Mittelmeerstaaten. Hier gilt der vereinbarte Versicherungsschutz uneingeschränkt.
Darüberhinaus bieten Verträge, die nach den neuen Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen (ARB2000) abgeschlossen wurden – bei geringfügig reduzierten Leistungen – einen weltweiten Versicherungsschutz, wenn die Streitfälle während nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthalten von unter sechs Wochen auftreten.
Eine Umstellung älterer Verträge auf die neuen Versicherungsbedingungen dürfte in aller Regel problemlos möglich sein.
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