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Leistungsbausteine der Rechtsschutzversicherung

Familien-Rechtsschutz

Für den Rundum-Rechtsschutz im privaten Bereich gibt es den Familien-Rechtsschutz. Damit sind die Eltern und alle minderjährigen Kinder abgesichert. Auch alle volljährigen Kinder sind mit abgesichert, sofern sie unverheiratet und unter 25 Jahre alt sind und sich noch in der Ausbildung befinden.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht bei Streitigkeiten zwischen Ehepartner oder in einer Lebensgemeinschaft lebenden Partner, wenn beide im selben Versicherungsvertrag eingetragen sind.

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Arbeits-Rechtsschutz

Der Arbeits-Rechtsschutz, leistet bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, so zum Beispiel bei Kündigung durch den Arbeitgeber, wenn finanzielle Forderungen durch den Arbeitgeber nicht erfüllt werden oder auch wenn der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber nicht einhält, worunter zum Beispiel auch das Mobbing fällt.

Auch wenn Sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, kann eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung helfen, Ihre dienstrechtliche und/oder versorgungsrechtliche Ansprüche durchzusetzen, so zum Beispiel bei Streitigkeiten über Versetzungen, Beförderungen oder die Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe. Darüberhinaus können Sie mit Hilfe rechnen, wenn es um Streitfragen bezüglich der Beihilfeleistungen im Krankheitsfall geht.

Wichtig ist der Arbeits-Rechtsschutz auch wegen der Regelung, dass bei einem Arbeits-Rechtsstreit die Anwaltskosten für die erste Instanz von jeder Partei selbst gezahlt werden müssen, unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Dies bedeutet, dass Sie in einem solchen Fall auch dann zahlen müssen, wenn Sie Recht haben. Als Versicherter übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten.

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Grundstücks- und Miet-Rechtsschutzversicherung

Der Miet-Rechtsschutz wird bei Auseinandersetzungen wie Mieterhöhungen oder Reparaturstau für Mietwohnungen aktiviert. Der Grundstücks-Rechtsschutz hilft, wenn es zum Beispiel um Belästigungen geht, die von einem benachbarten Grundstück ausgehen.

Berufs- oder Firmen-Rechtsschutzversicherung

Der Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz ist speziell auf die beruflichen und betrieblichen Anforderungen von Selbständigen und Freiberufler zugeschnitten.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Bei Streitigkeiten im Erbrecht übernimmt die Rechtsschutzversicherung lediglich die Kosten für eine Beratung beim Anwalt, wenn durch eine Änderung der Rechtslage, etwa dem Tod eines Erblassers, dies notwendig wird. Gerichts- und Anwaltskosten in einem Erbstreitfall werden in der Regel nicht übernommen.

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